Grenzfremdkapitalzinssätze sind nach IFRS 16 erforderlich, um Leasingverhältnisse aus Sicht des Leasingnehmers bilanziell abbilden zu können. Die künftig erwarteten Leasingzahlungen sind dabei abzuzinsen. Primär ist hierzu der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz zu verwenden. Dieser ist in der Regel dem Leasingnehmer nicht bekannt, da sich daraus Rückschlüsse auf die Marge des Leasinggebers ergeben könnten. Ist der zugrunde liegende Zinssatz nicht verfügbar, muss der Leasingnehmer stattdessen seinen sogenannten Grenzfremdkapitalzinssatz („incremental borrowing rate“) ansetzen – also den Zinssatz, zu dem sich das Unternehmen unter vergleichbaren Bedingungen am Markt finanzieren könnte. Da auch dieser Zinssatz dem Unternehmen nicht unmittelbar bekannt ist, muss der Grenzfremdkapitalzinssatz für jeden Leasingvertrag geschätzt werden.
Gemäß IFRS 16.26 sind Unternehmen verpflichtet, zur Bestimmung der Leasingverbindlichkeit auf den dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz zurückzugreifen – in der Regel dargestellt durch den Grenzfremdkapitalzinssatz.
Um Grenzfremdkapitalzinssätze verlässlich zu schätzen, werden aktuelle Kapitalmarktdaten sowie unternehmensindividuelle Informationen verwendet.
Der Erhebungsprozess wird durch eine lückenlose, klar strukturierte Dokumentation transparent nachvollziehbar dargestellt.
Wir ermitteln Grenzfremdkapitalzinssätze mit einem „Build-Up-Approach“, der sich aus dem IFRS 16.A ableitet.
Gemäß IFRS 16.26 ist der Grenzfremdkapitalzinssatz für die Diskontierung der erwarteten Leasingzahlungen heranzuziehen, sofern der dem Leasingverhältnis zugrundeliegende implizite Zinssatz nicht bekannt ist. Zur Bestimmung des Zinssatzes bietet sich eine aus der Kapitalmarkttheorie hergeleitete Vorgehensweise an. Dieser in der Praxis etablierte „Built-up-Approach“ berücksichtigt explizit die einzelnen in IFRS 16:A genannten zentralen Kriterien „Laufzeit“, „Sicherheit“, „Wert“ und „wirtschaftliches Umfeld“.
Für die Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes werden Anleihen mit hoher Bonität aus demselben Währungsraum herangezogen, da sie das wirtschaftliche Umfeld widerspiegeln. Dabei ist eine durationskongruente Anpassung erforderlich, um eine Laufzeitäquivalenz zwischen den verwendeten Zinsstrukturkurven, die meist auf Nullkuponanleihen ohne laufenden Zahlungen basieren, und dem Zahlungsmuster der Leasingverhältnisse zu gewährleisten. Entsprechend wird ein Referenzzins mit äquivalenter Duration gewählt.
Das unternehmensspezifische Risiko ergibt sich aus der Effektivverzinsung öffentlich gehandelter, unbesicherter Unternehmensanleihen derselben Risikoklasse. Hierzu wird das entsprechende Rating des Unternehmens herangezogen. Die Effektivverzinsung ist als Summe des Referenzzinssatzes und einer Risikoprämie (credit spread) zu verstehen und wird durch lineare Interpolation auf Basis des Anleihekurses, der Kuponzahlungen und des Nennwerts näherungsweise bestimmt.
Die Kreditrisikoaufschläge des unternehmensspezifischen Risikos werden auf Basis unbesicherter, erstrangiger Unternehmensanleihen ermittelt. Leasingverhältnisse sind dagegen in der Regel durch das zugrundeliegende Leasingobjekt voll besichert. Um das spezifische Risiko des zugrundeliegenden Vermögenswertes abzubilden, erfolgt eine Anpassung der eingangs ermittelten Risikoaufschläge, um der Qualität der Besicherung des zugrunde liegenden Leasingobjekts Rechnung zu tragen. Diese spiegelt die Fähigkeit des Leasinggebers wider, im Falle eines Zahlungsausfalls einen Liquidationserlös aus der Verwertung des Leasingobjekts zu erzielen.
Länderrisikoprämien werden genutzt, wenn der Referenzzins eines Landes wirtschaftliche Risiken nicht ausreichend abbildet. Ein anerkanntes Verfahren ist die Einpreisung von Country Risk Premiums (CRP) als Aufschlag auf Anleihen höchster Bonität.